Umbau von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden: der Vorschlag des Ständerats geht zu weit
Am 19. Januar 2023 organisierte die Landschaftsinitiative einen speziellen Anlass zum Thema Umnutzung von Gebäuden ausserhalb der Bauzone. Zahlreiche Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet kamen zusammen, um zuzuhören, zu präsentieren und sich über dieses heikle Thema der RPG-Revision auszutauschen. Hier finden Sie die Präsentationen unserer Gäste, sowie eine Fotogalerie und kurze Videointerviews mit den ReferentInnen.
Das Parlament arbeitet derzeit an einer Revision des Raumplanungsgesetzes, die endlich eine Lösung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen bringen soll. Der vom Ständerat angenommene Vorschlag befriedigt die Landschaftsinitiative vor allem in einem Punkt nicht: der Erweiterung der Möglichkeiten, ungenutzte landwirtschaftliche Gebäude für Wohnzwecke umzubauen. Nach dem neuen Gesetzesvorschlag kann jedes ungenutzte landwirtschaftliche Gebäude ausserhalb Bauzone sehr leicht in eine Haupt- oder Zweitwohnung umgewandelt werden. Eine Katastrophe für unsere Landschaften! 400’000 Gebäude, über die ganze Schweiz verstreut, könnten umgebaut und – wie dies oft geschieht – nach dem Umbau noch durch spätere Infrastruktur ergänzt werden: hier ein Parkplatz, dort eine Terrasse. Die Bodenversiegelung würde unverhältnismässig stark zunehmen. Ganz zu schweigen von eventuell neu errichteten landwirtschaftlichen Gebäuden, die mit dieser Gesetzesänderung auf sehr billigem Boden in Wohnungen umgewandelt werden könnten.
Am 25. Januar 2023 wird die Umweltkommission des Nationalrates mit der Detailberatung dieser Revision beginnen. Die Landschaftsinitiative hofft, dass die Politikerinnen und Politiker den Vorschlag der kleinen Kammer verbessern und die Möglichkeiten zur Zubetonierung unserer Landschaften einschränken, um das für die Raumplanung so wichtige Prinzip der Zonentrennung wirklich zu sichern und zu stärken . Nur so könnte das von der Initiative geforderte und von der Politik unterstützte Ziel der Stabilisierung der Gebäude erreicht werden.
Um einen konstruktiven und positiven Beitrag zur Diskussion zu leisten, lud die Landschaftsinitiative deshalb RaumplanungsexpertInnen sowie VertreterInnen der Kantone ein, um zu diskutieren, wie man am besten mit der Erhaltung und Umnutzung dieser alten Gebäude umgehen sollte.
Frau Blind (Espace Suisse) stellte die aktuelle Rechtslage mit ihren bereits zahlreichen Bau- und Umbaumöglichkeiten vor. Herr Muggli (Rechtsanwalt) veranschaulichte die Idee der Landschaftsinitiative und warum diese Gesetzesrevision (RPG2) nicht als valabler indirekter Gegenvorschlag betrachtet werden kann. Zwei Vertreter des Kantons Tessin, Herr Klainguti – Leiter des Amtes für Raumplanung – und Herr Piezzi – FDP-Kantonsrat und Präsident der Fondazione Valle Maggia territorio vivo – zeigten die im Tessin erarbeiteten Lösungen zur Rettung der Rustici, aber auch ihrer traditionellen Landschaften. Frau Papi (Leiterin Bau- und Raumplanungsamt BRPA Kanton Freiburg) schliesslich brachte den Standpunkt des Kantons Freiburg zur laufenden Revision ein.
Laden Sie hier die Präsentationen herunter
Umnutzung von Gebäuden ausserhalb der Bauzone – Braucht es wirklich noch mehr Ausnahmen? Sonia Blind, Espace Suisse
Zur Weiter-Entwicklung der “Umnutzung” mit der Landschaftsinitiative und mit RPG2, Rudolf Muggli, Kanzlei Konstruktiv
Beispiel der Rustici-Regelung im Tessin , Nicola Klainguti, Dipartimento del Territorio, Tessin
Die Rustici und die Zukunft der Berge, Aron Piezzi, Fondazione Vallemaggia Territorio Vivo und Großer Rat
RPG-Revision, 2. Etappe: Fragen bezüglich der Auslegung und Umsetzung für den Kanton Freiburg, Giangcarla Papi, DAEC, Freiburg
Inforaum, EspaceSuisse, Dezember 2022