Probleme lösen statt neue schaffen
Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) hat Nichteintreten auf die Vorlage zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetztes (RPG2) entschieden. Das ändert nichts daran, dass der Bauboom ausserhalb der Bauzonen dringend gestoppt werden muss. Der Trägerverein der Doppelinitiative Biodiversität und Landschaft fordert, dass eine künftige Vorlage sich an der Ende März lancierten Landschaftsinitiative orientiert.
Die aktuelle Vorlage zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) befriedigt offensichtlich niemanden. Schon in den vorausgehenden beiden Vernehmlassungen hatte es zu keinem Zeitpunkt einen Konsens gegeben. Nun hat die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) Nichteintreten beschlossen. Eine konstruktive Diskussion der aktuellen Revisionsvorlage im Parlament scheint einer Mehrheit der Kommission nicht denkbar.
Auch der Trägerverein der Doppelinitiative «Biodiversität und Landschaft» betrachtet die Vorlage als problematisch, insbesondere was den vorgesehenen Planungs- und Kompensationsansatz betrifft. «Der Planungs- und Kompensationsansatz hätte eine weitere Zersiedlung mit nicht-landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone zur Folge», sagt Urs Leugger-Eggimann, Präsident des Vereins und Zentralsekretär von Pro Natura. «Landschaft, Natur und Landwirtschaft würden so weiter unter Druck geraten.» Dennoch ist die heutige rechtliche Situation alles andere als befriedigend: 590’000 Bauten oder rund 37 Prozent der Siedlungsfläche befinden sich bereits ausserhalb der Bauzonen und es wird weiterhin viel zu viel gebaut.
Der Verein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» fordert eine Revision des Raumplanungsgesetzes, die dem Grundsatz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet (Trennungsgrundsatz) endlich Nachachtung verschafft. Die vom Verein lancierte Landschaftsinitiative will den Trennungsgrundsatz in der Verfassung festschreiben und gibt die Richtung vor: Die Zahl und der Flächenverbrauch der Gebäude ausserhalb der Bauzone sollen nicht mehr zunehmen; Neubauten sollen nur noch zugelassen sein, wenn sie für die Landwirtschaft notwendig oder standortgebunden sind, und die Umnutzungsmöglichkeiten sollen klar eingeschränkt werden.