Vernehmlassung zur Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) Landschaftsschutz in der Raumplanungsverordnung

Ein wichtiger Termin für den Landschaftsschutz: Bis am 9. Oktober 2024 läuft die Vernehmlassung zur Revision der Raumplanungsverordnung (RPV). Diese regelt das Bauen ausserhalb der Bauzonen, welches die zurückgezogene Landschaftsinitiative stoppen wollte. 

Das revidierte Raumplanungsgesetz und die Verordnung sehen ein Stabilisierungsziel, aber auch viele Ausnahmen vor. 

Das Gesetz als Gegenvorschlag zur Initiative und damit auch die Verordnung sind ein Kompromiss, der in vielen Punkten nur schwierig umzusetzen ist. 

Das Hauptziel bleibt, die Anzahl Bauten und die versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren; der Zuwachs ist auf maximal 0.5 Prozent zu begrenzen. Nur so können – wie die Verfassung vorschreibt – Bau- und Nichtbaugebiet getrennt und die freien Landschaften geschützt werden.  

Es bleiben viele offene Fragen, wie der Bund und die Kantone die Raumplanung ausserhalb der Bauzonen anwenden werden. Deshalb beobachten die Trägerorganisationen der Landschaftsinitiative (Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, BirdLife Schweiz, der Schweizer Heimatschutz, der VCS, Casafair) und weitere Partnerverbände die weitere Umsetzung genau.

 

Link Pressemitteilung Bundesrat (19.6.24)

Link zur Stellungnahme der Landschaftsinitiative zur revidierten Raumplanungsverordnung (E-RPV) (30.9.24)

In der Schweiz machen Bauten im Nichtbaugebiet fast 40% der total bebauten Fläche aus. In den letzten vier Jahren kamen 23’000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu. Die Landschaftsinitiative wurde 2020 eingereicht mit dem Ziel, Landschaft und fruchtbare Böden gegen das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen zu schützen. Das RPG2 diente als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative. Es wurde am 29. September 2023 einstimmig verabschiedet. Die Landschaftsinitiative wurde dann bedingt zurückgezogen.

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