Botschaft des Bundesrates zur Landschaftsinitiative
Jetzt ist das Parlament gefordert!
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Die Trägerschaft der Landschaftsinitiative ist erfreut, dass der Bundesrat in seiner heute veröffentlichten Botschaft einmal mehr seine Unterstützung für die Ziele der Initiative bestätigt: die Stärkung des Trennungsgrundsatzes zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet und die Plafonierung der Anzahl der Gebäude sowie der von diesen beanspruchten Flächen im Nichtbaugebiet. Der im Entwurf vorliegende Gegenvorschlag der ständerätlichen Umweltkommission ist hierzu jedoch ungenügend. Nun muss das Parlament seine Arbeit machen.
Der Bundesrat bezeichnet in seiner heute veröffentlichten Botschaft zur Landschaftsinitiative die Plafonierung der Anzahl der Gebäude sowie der von diesen beanspruchten Flächen im Nichtbaugebiet als «geeignetes Vorgehen, um den anhaltenden Kulturlandverlust zu bremsen.»
Wenn der Bundesrat der Initiative allerdings vorwirft, keine konkreten Umsetzungsvorschläge zu machen, so richtet sich diese Forderung nun in erster Linie an das Parlament, das einen Gegenvorschlag erarbeiten wird. Der aktuell von der UREK-S vorgelegte Entwurf für eine Revision des Raumplanungsgesetzes erfüllt die hohen Anforderungen an die Stärkung des Trennungsgrundsatzes aber gerade nicht. Das von der Ständeratskommission vorgeschlagene langfristige Stabilisierungsziel für die Zahl der Gebäude und die Bodenversiegelung kann nur dann erreicht werden, wenn auch die nötigen Instrumente dafür zur Verfügung stehen. Problematisch sind im aktuellen Entwurf vor allem die den Kantonen zugestandenen neuen Bau- und Umnutzungsmöglichkeiten ausserhalb der Bauzonen. Ihre Grenzen sind undefiniert und laufen dem verfassungsrechtlichen Trennungsgrundsatz zuwider. Als potenzieller indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ist die Vorlage in der jetzigen Fassung ungenügend.
Der Ball ist nun beim Parlament!
Die Trägerorganisationen der Landschaftsinitiative fordern das Parlament dringend auf, den vorliegenden Entwurf deutlich zu verbessern und die Rechtslage für das Bauen ausserhalb der Bauzone dahingehend zu klären, dass das Plafonierungsziel tatsächlich erreicht und der Trennungsgrundsatz erfüllt werden kann.
Kontakte:
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39
- Kampagnenverantwortliche Landschaftsinitiative: Elena Strozzi, Tel. 079 555 33 79