Chronik
Umweltverbände gehen in die Offensive für Biodiversität und Landschaft
Mit zusammen mehr als 213’000 beglaubigten Unterschriften reichten Natur- und Umweltschutzverbände am 8. September 2020 zwei nationale Volksinitiativen ein, auch “Doppelinitiative” genannt: Die Biodiversitätsinitiative und die Landschaftsinitiative. Ihr Ziel ist es, den dramatischen Verlust an Artenvielfalt, die Zerstörung von Natur, Landschaft und Baukultur und den Bauboom ausserhalb der Bauzonen zu stoppen.
Chronologie der Landschaftsinitiative
2024
Die Umweltorganisationen, die uns unterstützen, werden 2024 ein reich befrachtetes Programm haben. Die Umsetzung des RPG2 wird für einen wirksamen Landschaftsschutz entscheidend sein. Die im Gesetz verankerten Mechanismen ermöglichen neue Ausnahmen, welche die NGO genau beobachten werden, um Missbräuche zu verhindern.
Am 15. Februar endete die Referendumsfrist für die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes. Das Gesetz kann in Kraft treten und die Initiative ist somit definitiv zurückgezogen.
2024 ist auch die Revision der Raumplanungsverordnung vorgesehen, mit einer Vernehmlassung Mitte Jahr. Gesetz und Verordnung werden 2025 in Kraft treten.
2023
Anfang 2023 hat die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG2 behandelt und ein neue Vorlage erarbeitet. Am 25. April 2023 hat die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) ihre Beratungen abgeschlossen (Medienmitteilung der Landschaftsinitiative zur Entscheid UREK-N). Der Nationalrat behandelte das Geschäft (18.077) am 15. Juni 2023 (Medienmitteilung indirekter Gegenvorschlag im Nationalrat). Nun geht das Dossier zurück an den Ständerat. Die Differenzen zwischen den beiden Räten werden wahrscheinlich in der Herbstsession oder allenfalls in der Wintersession bereinigt. Parallel dazu behandelt der Zweitrat auch die Landschaftsinitiative.
Am 14. September hat der Ständerat erneut über eine Version des RPG abgestimmt. Mehrere wichtige Abweichungen von der Version des Nationalrats bleiben bestehen. Am 18. September hat der Nationalrat seinerseits über die neue Version entschieden, um dann am 20. September an den Ständerat zurückzukehren. Am 29. September wird schliesslich die Schlussabstimmung über das RPG2 erwartet.
Nach der Annahme des RPG2 hat das Initiativkomitee entschieden, die Landschaftsinitiative bedingt zurückzuziehen. Das Gesetz gilt als valabler Kompromiss, der eines der Hauptziele der Initiative aufgenommen hat: die Stabilisierung des Bodenverbrauchs ausserhalb der Bauzonen. Die Träger- und Partnerorganisationen der Initiative werden die Umsetzung des RPG2 aber sehr genau mitverfolgen und die Einhaltung der Ziele und Bedingungen einfordern.
Der Entscheid ist im Bundesblatt vom 07.11.2023 veröffentlicht.
Am 5. Dezember musste der Nationalrat noch offiziell über die Initiative abstimmen. Mit 122 zu 59 Stimmen lehnte er die Initiative ab. Dies geschah einige Monate, nachdem das Parlament den indirekten Gegenvorschlag angenommen hatte.
Anschliessend, am 22. Dezember, fand die Schlussabstimmung des Parlaments über die Landschaftsinitiative statt. Angesichts der vorherigen Entscheidungen in beiden Räten war es wenig überraschend, dass die Landschaftsinitiative abgelehnt wurde.
2022
Aufgrund der Resultate der Vernehmlassung überarbeitet die UREK-S die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes noch einmal. Die neue Version wird am 11. Mai 2022 verabschiedet. Der Trägerverein der Landschaftsinitiative begrüsst diese neue Fassung, die das wichtigste Anliegen der Initiative aufnimmt, äussert aber auch Bedenken gegenüber einzelnen Aspekten der Revision.
Am 16. Juni versammelt sich das Plenum des Ständerats zur Schluss-abstimmung über den Vorschlag der Kommission. Die kleine Kammer stimmt für die Stabilisierung der Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen auf dem heutigen Niveau, beschliesst gleichzeitig aber zusätzliche Ausnahmen für das Bauen im Nichtbaugebiet. Die gesamte Vorlage ist somit widersprüchlich und stellt die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet wieder in Frage. Die Initianten setzen nun auf den Nationalrat, der die Widersprüche ausräumen muss, um ein kohärentes Gesetz zu verabschieden.
Am 5. Juli beschliesst die UREK-N einstimmig Eintreten auf die Vorlage des Ständerats. Die Landschaftsinitiative begrüsst diesen Schritt.
Ende 2022 verlängert das Parlament die Frist für die Behandlung der Landschaftsinitiative. Die neue Fristläuft nun bis zum 8. März 2024.
2021
Indirekter Gegenvorschlag: Am 12. Mai 2021 gibt der Bundesrat bekannt, dass er keinen eigenen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten wird. Die Vorlage der Umweltkommission des Ständerats zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2), welche aufgrund der Initiative nochmals angepasst wurde, berücksichtige bereits das Kernanliegen der Initiative.
Überarbeiteter Gegenvorschlag: Die Vorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2), die von der UREK-S im Mai 2021 als indirekter Gegenvorschlag in die Vernehmlassung geschickt wird, genügt dem Trägerverein der Landschaftsinitiative nicht (Medienmitteilung vom 9. September 2021). Die Vernehmlassung endet Mitte September 2021.
2020
Einreichung: Die Landschaftsinitiative wird am 8. September 2020 mit 105’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die offizielle Bestätigung der 104’487 gültigen Stimmen erfolgt am 16. Oktober.
Revision des Raumplanungsgesetzes: Kurz nach Einreichung der Initiative entscheidet die vorberatende Kommission des Ständerates (UREK-S) im September 2020 Eintreten auf die zuvor vom Nationalrat noch abgelehnte Vorlage des Bundesrates zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2).
Bundesrat: Der Bundesrat beschliesst am 18. Dezember 2020, die Landschaftsinitiative abzulehnen und einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der indirekte Gegenvorschlag soll das Kernanliegen der Initiative aufnehmen: Die Stärkung des Prinzips der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet .
2019
Lancierung: Biodiversitätsinitiative und Landschaftsinitiative werden als Doppelinitiative am 26. März 2019 lanciert.
Die Lebensgrundlagen, die unsere Zukunft sichern, sind in Gefahr. Wichtige Lebensräume wie Auen und Moore drohen zu verarmen oder ganz zu verschwinden. Und mit ihnen Tier- und Pflanzenarten. Die biologische Vielfalt geht mit hoher Geschwindigkeit zurück.
Auf politischer Ebene herrscht trotz des alarmierenden Zustands der Biodiversität Stillstand. Das gleiche gilt für die Schweizer Landschaften und das baukulturelle Erbe. Geltende Schutzbestimmungen werden zugunsten einseitiger Nutzungsinteressen gelockert. Die weitherum sichtbaren Folgen sind zubetonierte Landschaften und verschwindende Baukultur.
Mit zwei Volksinitiativen, auch bekannt als Doppelinitiative, gaben vier Natur- und Umweltschutzverbände im März 2019 Gegensteuer. Pro Natura, BirdLife Schweiz, Schweizer Heimatschutz und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gründeten den Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» und reichten die Initiativen «Biodiversität» und «Landschaftsschutz» im September 2020 offiziell ein. Mittlerweile ist der Kreis der unterstützenden Organisationen gewachsen.
- Die Biodiversitätsinitiative sichert genügend Flächen und Geld für unsere Natur und verankert einen besseren Schutz von Landschaft und baukulturellem Erbe in der Verfassung.
- Die Landschaftsinitiative stoppt die zunehmende Verbauung unseres Kulturlandes und setzt dem Bauboom ausserhalb der Bauzonen klare Grenzen. Sie fordert klare Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauzone.
Seit ihrer Einreichung haben die beiden Initiativen verschiedene Etappen durchlaufen. Die zentralen Ziele der Landschaftsinitiative sollen in die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) aufgenommen werden. Was die Biodiversitätsinitiative betrifft, so hat der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet.