Die Verordnung muss die Raumplanungsziele umsetzen: Bauen im Nichtbaugebiet stoppen
Basel/Bern/Zürich, 19.6.2024 – Die Grundsätze der Raumplanung müssen auch bei der Detailumsetzung in der Verordnung beachtet werden. Die Träger- und Partnerorganisationen der zurückgezogenen Landschaftsinitiative setzen sich deshalb weiterhin dafür ein, dass das Bauen ausserhalb der Bauzone insgesamt nicht zunimmt und die Ausnahmen den Schutz der Landschaft, der Biodiversität sowie der Baukultur respektieren.
Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Raumplanungsverordnung (RPV) eröffnet: diese betrifft die 2. Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) zum Thema Bauen ausserhalb der Bauzone. Bis am 9. Oktober 2024 werden auch die Trägerorganisationen der Landschaftsinitiative dazu Stellung nehmen. Die Landschaftsinitiative wurde zurückzogen, da das RPG2 die Einhaltung ihrer wichtigsten Grundsätze zum Schutz der Landschaft vor weiterer Zersiedelung enthält.
Entscheidend wird aber die Detailregelung der zahlreichen Ausnahmen im Gesetz sein, welche die Zielerreichung gefährden können. Drei Punkte fordern ein besonderes Augenmerk:
- Oberstes Ziel auch der Verordnung muss die Einhaltung des Trennungsprinzips des RPG sein: Bauen gehört grundsätzlich in die Bauzonen, nicht ins Nichtbaugebiet.
- Das RPG2 bezweckt, die Anzahl der Bauten ausserhalb der Bauzone und der versiegelten Bodenfläche zu stabilisieren. Die Verordnung muss regeln, wie diese möglichst auf dem heutigen Stand zu halten sind.
- Das Gesetz enthält zahlreiche Ausnahmen, etwa für ehemalige Landwirtschaftsbauten und alte Gastbetriebe sowie für Spezialzonen, in denen Kantone mit Kompensations- und Aufwertungsregeln Bauten im Nichtbaugebiet zulassen könnten. Die Verordnung muss dabei einen weiteren Wildwuchs an Bauten samt Zufahrten und weiteren Infrastrukturen verhindern.
Der Trägerverein der Landschaftsinitiative wird zu diesen und weiteren heiklen Punkten der Verordnung Stellung nehmen. Die beteiligten Organisationen (Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, BirdLife Schweiz, der Schweizer Heimatschutz, der VCS, Casafair sowie weitere Partnerverbände) prüfen die Verordnung ebenfalls genau, um sicherzustellen, dass die Raumplanung die Gesamtsituation für Natur, Landschaft, Biodiversität und Klima sowie Siedlungsstruktur und Baukultur verbessert.
Link Pressemitteilung Bundesrat (19.6.24): https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101480.html
Kontakte:
Koordinatorin «Landschaftsinitiative – wie weiter – Umsetzung RPG2»: Elena Strozzi, Pro Natura, elena.strozzi@pronatura.ch, Tel. 079 555 33 79
Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39
In der Schweiz machen Bauten im Nichtbaugebiet fast 40% der total bebauten Fläche aus. In den letzten vier Jahren kamen 23’000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu. Die Landschaftsinitiative wurde 2020 eingereicht mit dem Ziel, Landschaft und fruchtbare Böden gegen das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen zu schützen. Das RPG2 diente als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative. Es wurde am 29. September 2023 einstimmig verabschiedet. Die Landschaftsinitiative wurde dann bedingt zurückgezogen.