Medienmitteilung - Vernehmlassung zur Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) Bauen ausserhalb der Bauzone: strenge Umsetzung des Stabilisierungsziels notwendig

Basel/Bern/Zürich, 1.10.2024 – Beim Bauen ausserhalb der Bauzone braucht es strenge und klare Regeln in der Verordnung. Die Träger- und Partnerorganisationen der zurückgezogenen Landschaftsinitiative erinnern in der Vernehmlassung daran, die Grundsätze der Raumplanung zu beachten, das Bauen ausserhalb der Bauzonen stärker zu begrenzen und den Schutz der Landschaft, der Biodiversität und der Baukultur zu stärken.

Am 9. Oktober läuft die Vernehmlassungsfrist zur Raumplanungsverordnung (RPV) ab, welche die Umsetzung der 2. Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) zum Thema Bauen ausserhalb der Bauzone regelt.

In ihren Stellungnahmen erinnern die Trägerorganisationen der Landschaftsinitiative daran, dass sie den Rückzug der Initiative als Kompromiss akzeptiert hatten, da das im September 2023 verabschiedete RPG 2 ihre Grundsätze zum Schutz der Landschaft vor weiterer Zersiedelung in Form von Stabilisierungszielen enthält. Deshalb verlangen sie eine strikte Einhaltung des verfassungsmässigen Trennungsgrundsatzes zwischen Bauzone und Nichtbauzone.

Das Gesetz verlangt, die Anzahl der Bauten ausserhalb der Bauzone und die versiegelte Bodenfläche zu stabilisieren. Der Verordnungsentwurf sieht dafür eine mögliche Zunahme von 1% der Zahl der Gebäude und der versiegelten Fläche vor. Dies würde bedeuten, dass ausserhalb der Bauzone noch während Jahren Tausende neuer Bauten erstellt werden, ohne dass Kompensationsmassnahmen greifen. Die Organisationen verlangen daher eine klare Beschränkung auf maximal 0.5 Prozent.

Sie fordern zudem, dass die Verordnung die Umnutzung und den Ausbau von Restaurants und Hotels ausserhalb der Bauzone strenger begrenzt und klare Regeln für die Erschliessung einführt, um das Trennungsgebot einhalten zu können.

Der Verordnungsentwurf bemüht sich, die schwierige Umsetzung des Gesetzes und seiner zahlreichen Ausnahmen mit pragmatischen Lösungen zu regeln. Es bleiben aber viele offene Fragen, etwa bei der Ausgestaltung und Finanzierung der Abbruchprämien sowie der Umsetzung in den Kantonen.

Die Trägerorganisationen der Landschaftsinitiative und ihre Partnerverbände nehmen zu diesen und anderen heiklen Punkten der Verordnung Stellung. Sie wollen damit einen weiteren Wildwuchs an Bauten ausserhalb der Bauzonen verhindern und sicherstellen, dass die Raumplanung die Gesamtsituation für Natur, Landschaft, Biodiversität und Klima sowie Siedlungsstruktur und Baukultur verbessert.

Für weitere Informationen:

Koordinatorin «Landschaftsinitiative – Umsetzung RPG2»: Elena Strozzi, Pro Natura, elena.strozzi@pronatura.ch, Tel. 079 555 33 79

Stiftung Landschaftsschutz Schweiz:Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39

 

Links:

Link Pressemitteilung Bundesrat (19.6.24)

Link zur Stellungnahme der Landschaftsinitiative zur revidierten Raumplanungsverordnung (E-RPV) (30.9.24)

 

 

In der Schweiz machen Bauten im Nichtbaugebiet fast 40% der total bebauten Fläche aus. In den letzten vier Jahren kamen 23’000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu. Die Landschaftsinitiative wurde 2020 eingereicht mit dem Ziel, Landschaft und fruchtbare Böden gegen das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen zu schützen. Das RPG2 diente als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative. Es wurde am 29. September 2023 einstimmig verabschiedet. Die Landschaftsinitiative wurde dann bedingt zurückgezogen.

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