Das Glossar mit den wichtigsten Begriffen zum Verständnis der Thematik

Bauzone

Bauzonen sind Flächen, die für Bautätigkeiten wie den Siedlungsbau oder die Industrie vorgesehen sind. Der Zweck von Bauzonen besteht darin, sicherzustellen, dass das Bauen möglichst konzentriert an einem Ort und nicht überall verstreut erfolgt.

Quelle: Glossar, UVEK

https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/zersiedelungsinitiative/glossar.html#1724359012

Bodenversiegelung

Von Versiegelung eines Bodens spricht man, wenn ein Boden durch Bebauungseine natürliche ökologische Funktion als Lebensraum, Speicher und Filter verliert. Böden werden primär durch den Bau von Strassen, Plätzen und Gebäuden versiegelt.

Quelle: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/raum-umwelt/umweltindikatoren/alle-indikatoren/umweltzustand/bodenversiegelung.html

Bodenunabhängige- und bodenabhängige Landwirtschaft

Die Frage, ob ein Landwirtschaftszweig bodenabhängig oder -unabhängig ist, bestimmt, ob er als zonenkonform in der Landwirtschaftszone gilt oder ob er in eine Sonderzone oder Bauzone gehört.

Bodenabhängig: Bodenabhängig sind Nutzungsarten, bei denen für die tierische oder pflanzliche Landwirtschaft der natürliche Boden genutzt wird. Das umfasst etwa Ackerbau, Futterbau, Graswirtschaft, Gemüse- und Obstbau, Beeren- und Heilkräuterpflanzungen sowie den Rebbau.

Bodenunabhängig: Wenn die Landwirtschaftsproduktion nicht direkt auf natürlichen Boden angewiesen ist, gilt sie als bodenunabhängig. Das ist beispielsweise der Fall, wenn bei der Tierhaltung das Futter nicht auf dem eigenen Betrieb angebaut wird oder wenn beim Gemüse- oder Gartenbau der Boden durch technische Geräte ersetzt wird (z. B. Hors-sol-Kulturen oder Containerpflanzen).

Quelle: Espace Suisse: Bauen ausserhalb der Bauzone: Begriffe A-Z.

Fruchtfolgeflächen

Die Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die wertvollsten landwirtschaftlichen Flächen in der Schweiz. Sie spielen eine essenzielle Rolle bei der Sicherstellung ausreichender Nahrungsmittelversorgung im Falle gestörter Lebensmittelproduktion oder -importe aufgrund von Naturereignissen, Kriegen oder politischen und wirtschaftlichen Ereignissen. Fruchtfolgeflächen befinden sich in der Landwirtschaftszone und werden häufig als Ackerland, Kunstwiesen oder natürliche Wiesen angelegt. Diese Flächen geniessen besonderen Schutz; jeder Kanton hat ein Kontingent zu sichern.

Quelle: Glossar Espacesuisse

https://www.espacesuisse.ch/sites/default/files/documents/R%26U-3-2020_dt-web_0.pdf

Gewerbezonen

Gewerbezonen sind Bauzonen, die ausschliesslich für eine wirtschaftliche Nutzung reserviert sind. Sie sind für kleinere und mittlere für Unternehmen gedacht, die in der Produktion, Verteilung, Lagerung und dem Transport von Waren tätig sind. Grössere Unternehmen siedeln sich in Industriezonen an. Grundsätzlich gehören auch bodenunabhängige Landwirtschaftsbetriebe in die Gewerbezone oder auch in eine Intensivlandwirtschaftzone.

Innere Aufstockung

Als “innere Aufstockung” wird die Erweiterung einer bodenabhängigen Landwirtschaft durch den Bau von Gebäuden und Anlagen für die bodenunabhängige Landwirtschaft bezeichnet, also für ein Nebeneinkommen. Das betrifft vor allem die Haltung von Schweinen, Geflügel, Mastkälbern (Milchnebenprodukte) und Kaninchen. Im Prinzip kann dies auch auf Anlagen im Gemüse- und Gartenbau wie etwa Gewächshäuser mit Hors-sol-Kulturen zutreffen, diese erfüllen die Kriterien aber seltener und gehören eher in Spezialzonen.

Für eine innere Aufstockung in der Nichtbauzone müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestens 50 Prozent des Einkommens des landwirtschaftlichen Betriebs muss aus bodenabhängiger Tier- und Pflanzenproduktion stammen; die Tiere sollten mindestens die Hälfte ihres Futters aus dem eigenen Anbau erhalten; der Betrieb muss langfristig bestehen. Die innere Aufstockung dient somit dazu, die Existenz des Betriebs zu sichern.

Quelle: https://www.bauen.dij.be.ch/content/dam/bauen_dij/dokumente/de/Bauen-ausserhalb-der-Bauzonen/themenbl%C3%A4

Kulturlandschaft

Eine Kulturlandschaft ist eine Landschaft, die von Menschen gestaltet wurde und als Teil des kulturellen Erbes betrachtet wird. Typische Kulturlandschaften sind Wiesen und Äcker, Weidelandschaften im Jura, Alpweiden, etc. Kulturlandschaften werden auch geprägt durch die traditionelle Baukultur von Einzelhöfen, Ställen, Rustici, Alphütten, etc. Im Gegensatz dazu stehen Naturlandschaften ohne menschliche Eingriffe.

Quelle: https://www.sl-fp.ch/de/stiftung-landschaftsschutz-schweiz/dokumentation/katalog-charakteristische-kulturlandschaften-53.html

Landwirtschaftliche Ökonomiebauten

Landwirtschaftliche Ökonomiebauten sind Nutzbauten, die für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, ausgenommen die Wohnnutzung. Das können zum Beispiel Ställe, Scheunen oder Lagerhallen für Maschinen und Futter sein. Es ist sinnvoll, diese Gebäude in der Nähe des Betriebszentrums zu errichten, um den Boden haushälterisch zu nutzen.

Quelle: Espace Suisse Glossar

Mehrwertabgabe

Die Mehrwertabgabe bezieht sich auf den finanziellen Beitrag, den Grundstückseigentümer:innen leisten müssen, wenn ihr Land um- oder aufgezont wird und dadurch ein erhöhter Wert entsteht, weil das Grundstück zu Bauland wird. Wenn eine Fläche für eine gewinnbringende Nutzung freigegeben wird, sollendie Besitzer:innen dafür eineangemessene Abgabe entrichten. Diese Abgabe soll dann einen kleinen Teil der Kosten decken, welche für raumplanerische Aufgaben entstehen.

Quelle: https://www.are.admin.ch/are/de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/raumplanungsrecht/revision-des-raumplanungsgesetzes–rpg-/umsetzung/mehrwertabgabe.html

Multifunktionale Landwirtschaft

Multifunktionale Landwirtschaft bedeutet, dass die Landwirtschaft nicht nur Lebensmittel und andere Agrarprodukte herstellt, sondern auch weitere wichtige Aufgaben erfüllt. Dazu gehören die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, der Schutz der Umwelt, die Erhaltung der Landschaft und die Unterstützung einer gleichmässigen Besiedlung in verschiedenen Landesregionen.

Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft BLW; Agrarbericht 2015: Begriffe und Methode https://www.agrarbericht.ch/download/pictures/0b/x2hafosnr6jirehn92di47go8d46w1/begriffe_und_methoden.pdf

Nichtbaugebiet

Das Nichtbaugebiet ist die Fläche ausserhalb der verschiedenen Bauzonen. Dazu gehört vor allem die Landwirtschaftszone, aber auch der Wald. Das Nichtbaugebiet ist grundsätzlich als Naturschutz- und Waldfläche sowie als Landwirtschaftsfläche für die bodenabhängige Landwirtschaft gedacht. Es dient auch als Erholungsraum und ist die Grundlage für den Tourismus. Bauten im Nichtbaugebiet gelten als Ausnahmen für Landwirtschaft, Tourismus, Energieanlagen, etc.

Quelle: Kanton Zürich https://www.zh.ch/de/planen-bauen/bauvorschriften/bauen-an-besonderer-lage/bauen-ausserhalb-von-bauzonen.html

Nutzungsänderung

Eine Verwaltungsentscheidung, durch die die ursprüngliche Nutzung eines Gebäudes oder einer Fläche geändert wird.

Plafonierungs- und Stabilisierungsziel

Der Text der Landschaftsinitiative bedeutet, dass der aktuelle Stand des Bauens ausserhalb der Bauzone als Obergrenze gilt (Plafonierungsziel) und die Anzahl Gebäude und die Gebäudefläche im Nichtbaugebiet insgesamt nicht mehr zunehmen soll. Neubauten sollen möglich sein, aber nur, wenn dafür nicht genutzte Bauten entfernt werden.

Die Stabilisierungsziele, wie sie neu im Raumplanungsgesetz (RPG2) stehen, sehen vor, dass die Anzahl Gebäude und die Bodenversiegelung nur noch für bestimmte Zwecke zunehmen dürfen, also der Zuwachs deutlich begrenzt wird und langfristig eine Stabilisierung erreicht wird. Im Parlament wurde als akzeptable Grenze ein Zuwachs von 2 % pro Jahr erwähnt. Geregelt wird dies mit Ausnahmen für die Landwirtschaft und den Tourismus auf der einen Seite, mit Kriterien, wie Neubauten durch die Entfernung anderer Bauten kompensiert werden müssen, wenn die kantonalen Richtpläne die Umsetzung in der gebotenen Frist nicht garantieren können.

Raumplanung

In der Schweiz gibt das Bundesgesetz die Richtlinien für die Raumplanung vor. Die Kantone sind im Wesentlichen dafür verantwortlich, diese in ihrem eigenen Gebiet umzusetzen. Dazu erstellen sie insbesondere den kantonalen Richtplan, der die räumliche Entwicklung des Kantons festlegt und der vom Bund genehmigt wird.

Das Raumplanungsgesetz (RPG) bildet die Grundlage für die räumliche Entwicklung der Schweiz. Das Ziel des RPG ist eine nachhaltige räumliche Entwicklung, die unter anderem eine sinnvolle Nutzung des Bodens, den Schutz von Natur und Landschaft sowie eine gute Lebensqualität für die Bevölkerung sicherstellt. Es regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verfahren für die Raumplanung auf Bundesebene sowie die Koordination mit der kantonalen und kommunalen Ebene

Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1979/1573_1573_1573/de

Siedlungsfläche

Als Siedlungsfläche wird Land, in- und ausserhalb der Bauzone bezeichnet, das für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung sowie zum Beispiel auch für Entsorgungsanlagen genutzt wird. Das Raumplanungskonzept Schweiz sieht eine möglichst konzentrierte Siedlungsfläche vor.

Quelle: https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/zersiedelungsinitiative/glossar.html#1724359012

Wildtierkorridor

Eine Verbindung zwischen verschiedenen Lebensräumen, die von Wildtieren genutzt wird, um ihre Wanderung zu erleichtern und ihre Überlebenschancen zu erhöhen.

Zersiedelung

Die Ausdehnung von Siedlungsgebieten auf ländliche Flächen, d.h. Häuser, die aufs offene Land gebaut werden. Zersiedelung führt zu einer Reduzierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und unberührten offenen Flächen. Siedlungen, die ungeordnet “ausufern”, führen auch dazu, dass durch die Erschliessung mit Strassen und Leitungen die Landschaft zusätzlich zerschnitten wird.

Glossar zur Raumplanung