Revision des Raumplanungsgesetzes RPG2
Die Landschaftsinitiative begrüsst den Entwurf der UREK-N mehrheitlich
Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) hat die Revision des Raumplanungsgesetzes betreffend des Bauens ausserhalb der Bauzonen teilweise behandelt. Die Initiantinnen und Initianten der Landschaftsinitiative begrüssen in einer ersten Einschätzung die vorgeschlagenen Verbesserungen, insbesondere die Eingrenzung des Gebietsansatzes für zusätzliche Ausnahmen. Sie haben aber grosse Bedenken, falls der Nationalrat hier dem Ständerat statt seiner eigenen Kommission folgen würde.
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet zu stabilisieren. Das Stabilisierungsziel bedeutet, dass die Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzonen nicht mehr unbegrenzt steigen darf und auch die Bodenversiegelung abgesehen von gewissen Ausnahmen nicht mehr zunimmt. Damit nimmt die UREK-N eines der wichtigsten Anliegen der Landschaftsinitiative in abgeschwächter Form auf. Noch zu behandeln ist die Umsetzung, die entscheidend für die Zielerreichung sein wird.
«Gegenüber der Version des Ständerats sind die bisherigen Entscheide der Nationalratskommission – soweit bekannt – eine klare Verbesserung. Wenn die Vorschläge der Kommissionsmehrheit bis zur Schlussabstimmung Bestand haben und weitere Entscheide im Sinne des Stabilisierungsziels fallen, besteht eine echte Chance für eine effektive Verbesserung der gesetzlichen Grundlage für die Landschaft, den Kulturlandschutz, die Baukultur und die Biodiversität. Das Stabilisierungsziel würde jedoch unterlaufen, wenn mit den Minderheitsanträgen im Plenum zusätzliche Ausnahmen vom Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbauzonen in jenem Ausmass erlaubt würden, wie sie der Ständerat im Juni 2022 beschlossen hatte», sagt Elena Strozzi, Geschäftsleiterin des Trägervereins Landschaftsinitiative.
Das Stabilisierungsziel ist entscheidend für Landschaftsschutz und Biodiversität; jede Schwächung des Ziels bedeutet auch mehr Verkehr und mehr Zerschneidungseffekte, welche zum Beispiel Wildtiere bedrohen.
Stabilisierungsziel nicht durch Ausnahmeregelungen gefährden
Im Gegensatz zum Ständerat hat die UREK-N die unklare Bestimmung Art. 8c 1bis gestrichen und damit der Umnutzung von Landwirtschaftsbauten Grenzen gesetzt. In der Vernehmlassung forderte dies nur ein einziger Kanton, und die Idee widerspricht zudem diametral den Zielen der 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative.
Trotz dieser Verbesserung erlaubt der Gebietsansatz den Kantonen, ausserhalb des Baugebiets Spezialzonen für Nutzungen zu bewilligen, die eigentlich in reguläre Bauzonen gehören. Immerhin will die Kommission ihn zum Beispiel auf Berggebiete beschränken. Die Landschaftsinitiative fordert den Nationalrat auf, Anträgen zu zusätzlichen gesetzlichen Schlupflöchern nicht stattzugeben. Dazu gehören insbesondere Anträge, die generell die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude in Wohnungen erlauben wollen.
Die Initiantinnen und Initianten der Landschaftsinitiative sind deshalb skeptisch gegenüber der knapp beschlossenen Ausnahme für Umnutzungen und Umbauten landwirtschaftlicher Gebäude in Art. 24c ohne Kompensationsvorschläge und werden die genaue Formulierung des Artikels deshalb kritisch überprüfen.
Erfreulich ist der Entscheid, bei Ersatzneubauten auf Abbruchprämien zu verzichten.
Valabler Kompromiss der UREK-N
«Das Parlament muss Landschaft, Biodiversität und Baukultur besser schützen. Der Verlust des Schweizer Kulturlands und die Verbauung durch die Hintertür müssen gestoppt werden», so Strozzi. Die Landschaftsinitiative trage diesem Ziel Rechnung. Die Initianten werden deshalb die Debatte im Nationalrat genau mitverfolgen, bevor sie über einen allfälligen Rückzug der Initiative entscheiden. «Klare Richtlinien aus der Politik sind gefragt. Der Schutz der natürlichen Ressourcen geht uns alle an und ist eine Frage der Schweizer Identität: Er ist nicht nur wichtig für die Natur, sondern auch für unser Wohlbefinden. Wir müssen jetzt reagieren, um unseren Erholungsraum auch für künftige Generationen zu bewahren», ergänzt Strozzi.
Wenn der Nationalrat den Entwurf seiner Kommission – soweit er heute bekannt ist – ohne wesentliche Abstriche übernimmt, geht dieser Kompromiss zur Erreichung der Ziele der Landschaftsinitiative in die richtige Richtung.
Kontakt:
- Pro Natura: Stella Jegher, Abteilungsleiterin Politik und Internationales, Tel. 079 509 35 49
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BirdLife: Jan Schudel, Projektleiter Politik, Tel. 076 479 98 78
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Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39
- Kampagnenverantwortliche Landschaftsinitiative: Elena Strozzi, Tel. 079 555 33 79
Die Landschaftsinitiative wurde am 8. September 2020 offiziell eingereicht und wird von einem Verein mit sechs Mitgliedsorganisationen getragen. Die Initiative will die zunehmende Verbauung der Landschaften und den alarmierenden Verlust der besten Böden stoppen. In der Schweiz machen die in Nichtbaugebieten errichteten Gebäude mittlerweile 40% der total bebauten Fläche aus. Jedes Jahr kommen weitere 2000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu – inklusive Einrichtungen für die Erschliessung dieser abgelegenen Orte wie zum Beispiel Strassen. Diese Entwicklung muss gestoppt, das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten muss künftig wieder konsequenter respektiert werden.